Immer wieder müssen wir aufgrund von Anfragen von Mitgliedbetrieben feststellen, dass es gerade aus dem Deliktsbereich der (angeblich) mangelhaften Ladungssicherung zu Vormerkungen nach dem Führerscheingesetz für den betroffenen Lenker kommt, die dramatisch übertrieben erscheinen.Z. B. liegt uns eine konkrete Anfrage vor, wonach bei Ladungen lt. anliegendem Foto Vormerkungen verhängt worden seien:
Damit liegt hier also eine Ladungssituation vor, die mit Schotter oder auch Abbruchmaterial in loser Schüttung auf einem Kipperfahrzeug oder in einer Bauschuttmulde vergleichbar ist. Wir empfehlen in solchen Fällen jedenfalls bis auf weiteres gegen die Strafen und auch gegen die Vormerkungen rechtzeitig Rechtsmittel zu ergreifen. Als argumentative Unterstützung steht ein Erlass des BMVIT vom 5. 12. 2007 zur Verfügung:
Wir haben diese Information inkl. Erlass auch auf unserer Website zum Thema Ladungssicherung platziert – siehe Mailsignatur. Sobald neue Informationen bekannt werden, die Auswirkungen auf diese vorläufige Empfehlung haben, werden wir wieder informieren. Als weitere Information in der Anlage noch ein Folder des BMVIT zum Führerschein-Vormerksystem. Ing. Karl Jachs |