Flüssigkeiten, Cremen, Pasten, Gels, Sprays, Lebensmittel etc. dürfen die Maximalgrenze von 100ml pro Verpackung nicht überschreiten und müssen zusammen in einem 1 Liter großen, durchsichtigen wiederverschließbaren Plastiksack transportiert werden. Der Plastiksack muss verschlossen und getrennt vom Handgepäck durch die Sicherheitskontrolle gebracht und vorgezeigt werden. Pro Passagier und Ticket darf nur ein Plastiksack mitgenommen werden, der die 1 Liter Größe nicht überschreiten darf. Der Plastiksack dient als Maßeinheit und darf nach der Sicherheitskontrolle geöffnet werden. Artikel, die am Flughafen Wien im Transit (nach der Bordkartenkontrolle) und anderen EU-Flughäfen oder an Bord von EU-Fluglinien erworben werden, sind von mengenmäßigen Beschränkungen ausgenommen. Sie werden in spezielle Beutel eingepackt und versiegelt. Sie dürfen während der gesamten Reise nicht geöffnet werden. Zusätzlich muss der gut sichtbare Kassabon Örtlichkeit des Kaufes und Uhrzeit ausweisen. Um Verzögerungen so kurz als möglich zu halten, werden die Passagiere gebeten, bereits zu Hause die vorschriftskonforme Verpackung der Flüssigkeiten vorzubereiten. In den ersten Wochen nach Einführung der EU-Verordnung ist es zweckmäßig, dass Reisende bereits eine Stunde früher am Flughafen eintreffen. Eigens dafür abgestellte Kontrollorgane werden die Passagiere mit Handzetteln und Plakaten auf die neuen Maßnahmen aufmerksam machen. Weitere Informationen erteilen Ihnen gerne: Michael Kochwalter (+43-1-) 7007-22300 |