Online-Zahlungen: Handelsverband fordert mit europäischen Partnern längere Übergangsfrist für EU-Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2)

Novellierte Zahlungsdiensterichtlinie wäre ab 14.09.2019 anzuwenden. Aufschub ist erforderlich, um mittelständische Unternehmen nicht zu gefährden.

Der österreichische Handelsverband unterstützt die Forderung des deutschen Handelsverbandes (HDE), den europäischen Händlern für die ab 14. September geltenden strengeren EU-Regeln bei Online-Zahlungen einen Aufschub zu gewähren.

„Angesichts der umfangreichen technischen Vorgaben der PSD2 haben viele betroffene Unternehmen Schwierigkeiten, diese rechtzeitig umzusetzen. Daher empfehlen wir im Schulterschluss mit anderen europäischen Verbänden einen Aufschub sowie eine schrittweise Durchsetzung, um insbesondere KMU und mittelständische Händler nicht zu gefährden“, erklärt Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will.

PSD2 bringt Zwei-Faktor-Authentifizierung, Open Banking und Surcharge-Verbot.
Das Kürzel PSD steht für Payment Services Directive und bezeichnet die Zahlungsdiensterichtlinie der EU, die 2007 erstmals in Kraft trat. In ihrer novellierten Form PSD2 gilt sie in Österreich seit 1. Juni 2018. Administrativ und technisch umzusetzen wäre sie ab 14. September dieses Jahres.

Die PSD2 bringt drei Änderungen mit sich, und zwar in puncto Sicherheitsmerkmale (Zwei-Faktor-
Authentifizierung, kurz: 2FA), Kontozugriff durch Drittanbieter (Open Banking) und Verbot von Aufschlägen bei bestimmten Zahlungsarten im eCommerce (Surcharge-Verbot).

Mehr Sicherheit durch 2FA könnte zu mehr Zahlungsabbrüchen führen.
Der 2FA-Doppelcheck mit zwei verpflichtenden Sicherheitsabfragen bei Online-Bezahlvorgängen soll künftig für mehr Sicherheit im Zahlungsverkehr sorgen. Dieser Sicherheitsgewinn könnte bei Webshops aber auch zu mehr Zahlungsabbrüchen führen – denn auch die Konsumenten müssen sich beim Bezahlen entsprechend umstellen.

„Wir sehen insbesondere die biometrischen Identitätsprüfung als Chance, um Online-Bezahlvorgänge sowohl für die Konsumenten als auch für die Händler sicherer und bequemer zu machen. Allerdings braucht es dafür ausreichend Vorlaufzeit. Daher stehen wir im ständigen Austausch mit Verbandskolleginnen und Kollegen aus ganz Europa, um die EU-Kommission, den Rat und das Parlament gemeinsam von einer Verlängerung der Übergangsfrist für die PSD2 zu überzeugen“, so Rainer Will.

Handelsverband kündigt PSD2-Ratgeber für Händler an.
Um die österreichische Händlerschaft zeitnah und gezielt über die mit der novellierten EU-Zahlungsdiensterichtlinie einhergehenden Änderungen zu informieren, wird der Handelsverband einen kostenfreien PSD2-Ratgeber zur Verfügung stellen.

In der aktuellen Ausgabe des Fachmagazins RETAIL ist der Payment Services Directive ebenfalls ein eigener Schwerpunkt gewidmet. Mehr dazu auf www.retail.at

Rückfragen & Kontakt:
Handelsverband
Mag. Gerald Kuehberger, MA
Communications Manager
Tel.: +43 (1) 406 22 36 – 77
gerald.kuehberger@handelsverband.at
www.handelsverband.at

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