Retail Challenges: Kostenlawine, Reformstau und Planungsunsicherheit

Der Handel ist für die österreichische Wirtschaft von zentraler Bedeutung. Mehr als 77.600 Unternehmen mit 598.600 unselbstständig Beschäftigten sind laut KMU Forschung Austria in der Handelsbranche (Einzelhandel, Großhandel, Kfz) tätig. Gemeinsam erwirtschaften sie einen Umsatz von 266 Milliarden Euro.

Beitrag: Gerald Kühberger.

Die letzten drei Jahre waren jedoch für alle Betriebe eine massive Herausforderung. Nach den Pandemie-Jahren 2020 und 2021 hat eine Teuerungskrise das Jahr 2022 dominiert. Die österreichischen Händler mussten im Vorjahr zwar keine Lockdowns, allerdings Energiekosten in schwindelerregender Höhe, zweistellige Inflationsraten und einen breitflächigen Arbeitskräftemangel verkraften. All das hat im Handel deutliche Spuren hinterlassen.

„Der Handel ist der Beschäftigungs- und Wirtschaftsmotor der Republik Österreich. Unsere Händler stellen ein Viertel aller Betriebe, wir sind zweitgrößter Arbeitgeber und umsatzstärkster Wirtschaftsbereich des Landes. Leider wird das von der Politik mit ihrem Tunnelblick auf Industrie und Exportwirtschaft übersehen“, so Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will. 900 Firmenpleiten und tausende Schließungen innerhalb eines Jahres sprechen Bände.

Viele Händler, kleine Einzelkämpfer aber auch große Traditionshäuser, bleiben auf den Krisenkosten sitzen. Um Arbeitsplätze, Diversität der Handelslandschaft sowie Stadt- und Ortskerne zu erhalten, muss die Bundesregierung eine Entlastungsoffensive für den heimischen Handel umsetzen.

45% der Händler haben zu wenig Personal.
Die jüngste Blitzumfrage des Handelsverbandes bestätigt die herausfordernde Lage. So haben 35% der Betriebe das Gesamtjahr 2022 mit einem Verlust abgeschlossen, 33% mit einem ausgeglichenen Ergebnis und nur 32% mit einem Gewinn. Die Pandemie und die Bürden, welche auf die Angestellten übertragen wurden, haben zu einem gravierenden Personalmangel geführt. Fast die Hälfte der heimischen Händler klagt über viel zu wenige verfügbare Arbeitskräfte und einen starken Rückgang an Bewerbungen. Bundesweit gibt es derzeit fast 35.000 offene Stellen, die nicht zeitnah besetzt werden können. Bei 18% aller Handelsunternehmen ist daher zurzeit oftmals nur ein eingeschränkter Betrieb möglich.

Forderung 1: Arbeitsmarktreform – Leistung muss sich lohnen.
Daher setzt sich der Handelsverband weiterhin vehement für eine Wiederaufnahme von Verhandlungen über eine Arbeitsmarktreform ein. „Der dringende Umsetzungsbedarf der Reform zeigt sich mittlerweile in fast jedem Betrieb. Es gilt, eine ‚Generation geringfügig‘ zu vermeiden und dem Arbeitskräftemangel aktiv entgegenzuwirken. Dafür brauchen wir bessere Rahmenbedingungen und Anreize, um arbeitslose Menschen nachhaltig ins Erwerbsleben zu integrieren. Arbeit muss sich wieder lohnen – das ist ein Gebot der Fairness für alle Beteiligten“, ist auch Alpay Güner, Vorsitzender der Geschäftsführung von MediaMarkt Österreich, überzeugt.

Oftmals kündigen Beschäftige nach kurzer Zeit der Anstellung wieder, melden sich arbeitslos und verdienen geringfügig dazu, um damit ein ähnlich hohes Nettoeinkommen zu erzielen. Der Aufschwung kann allerdings nur mit einem gesunden Arbeitsmarkt gelingen. Sinnvoll wären u.a. wirksamere Kontrollen und Sanktionen bei einem eventuellen Leistungsmissbrauch in Zusammenhang mit vielfachen Kurzanstellungen (die nur dem Erhalt des Arbeitslosengeldes dienen), Schritte zur Angleichung des faktischen an das gesetzliche Pensionsantrittsalter sowie der gänzliche Entfall der Beitragspflicht zur Pensionsversicherung ab dem Regel-Pensionsalter, um auch hier stärkere Erwerbsanreize zu bieten.

„Beim Arbeitskräftemangel gäbe es eine rasche Entlastung, wenn wir den Menschen in der Pension eine lohnnebenkostenentlastende Möglichkeit geben, etwas dazuverdienen zu können. Das würde auch Mehreinnahmen für den Staat bringen und für die erfahrenen Mitarbeiter einen gleitenden Übergang in die Pension ermöglichen. Eine Win-Win-Win-Situation“, ergänzt Ernst Mayr, Geschäftsführer von Fussl Modestraße.

Hinzu kommt: Österreich ist bei den Lohnnebenkosten EU-weit Nachzügler. Kaum wo in Europa zahlen Unternehmen so viel für ihre Beschäftigten, ohne dass es den Angestellten selbst bleibt. Und abgesehen von Belgien und Spanien ist es in keinem anderen europäischen Land finanziell unattraktiver, seine Arbeitszeit auszuweiten als in Österreich, wie ein Vergleich der Agenda Austria zeigt. Wenn eine Teilzeitkraft die Wochenarbeitszeit um 50% ausweitet, steigt der Nettolohn in Österreich nur um 32,4%. In Schweden sind es hingegen bei gleicher Ausweitung 43,8%. Daher gilt es den Faktor Arbeit zu entlasten, das ist das beste Investment in die Zukunft.

Forderung 2: Rechtsanspruch auf flächendeckende Kinderbetreuung.
Der Handel ist weiblich. 72% der Angestellten sind weiblich. Für die Steigerung der Vollzeitquote ist es essenziell, dass Frauen, die noch immer den überwiegenden Teil der Kinderbetreuung übernehmen, größtmögliche Entscheidungsfreiheit haben. Daher fordert der Handelsverband ebenso wie die Sozialpartnerinnen eine bessere Kinderbetreuung und Kinderbildung in Österreich.

Elementare Betreuungseinrichtungen sind die ersten Orte für Bildung. Je früher hier in die Anzahl der Ganztages-Kinderbetreuungsstellen sowie in Qualität durch Verringerung der Gruppengrößen und Verbesserung der Rahmenbedingungen investiert wird, desto höher die Bildungsrendite und Wahlfreiheit für Frauen, früher wieder Vollzeit in den Arbeitsmarkt zurückzukehren. „Daher fordern wir einen Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab dem 1. Lebensjahr – leistbar und flächendeckend in ganz Österreich. Nur wenn die Öffnungszeiten in den Einrichtungen so gestaltet sind, dass damit eine Vollzeitbeschäftigung vereinbar ist, ist auch eine Vereinbarkeit von Familie und Beruf sichergestellt“, sagt Karin Saey, Vizepräsidentin des Handelsverbandes und Leiterin des Bereichs Handel im Dorotheum.

Forderung 3: Auszahlung aller offenen Corona-Entschädigungen.
Dringenden Verbesserungsbedarf orten die heimischen Händler bei der Auszahlung der Corona-Entschädigungen durch die COFAG. Während die Abwicklung des Fixkostenzuschuss I für den ersten Lockdown 2020 sowie des Umsatzersatzes für den Lockdown im November/Dezember 2020 relativ gut funktioniert hat, klagen zahlreiche Händler über bürokratische Hürden und Verzögerungen beim Verlustersatz. Teilweise warten die Geschäfte noch immer auf die vollständige Auszahlung des Verlustersatz I, dasselbe gilt für den Verlustersatz II und III. Laut der jüngsten HV-Händlerbefragung haben 36% der Betriebe noch immer nicht alle beantragten Corona-Entschädigungen erhalten, vor allem beim Verlustersatz gibt es massive Verzögerungen.

Gleichzeitig befürchten bis zu 30% der Unternehmen, von Rückforderungen der COFAG betroffen zu sein. „Wir Händler haben für die Corona-Lockdowns weit weniger Entschädigungen erhalten, als uns von der Bundesregierung zugesichert wurde. Von einer Überförderung kann in unserer Branche überhaupt keine Rede sein. Jetzt gibt es Streichungen der Entschädigungen und nachträgliche Änderungen der Richtlinien. Bis zur Abgabe des Antrages war die Richtlinie so, dass eine Schadensminderungspflicht nötig war. Niemand konnte damals bei der Beantragung der Hilfen ahnen, wie sich die juristische Lage entwickeln wird, bis heute gibt es keine klare OGH-Entscheidung hierzu. Eine nachträgliche Änderung der Richtlinien verstößt gegen den Vertrauensgrundsatz“, so Ernst Mayr.

Forderung 4: Handel für Energie-Mehrkosten entschädigen.
Kritisch hat der Handelsverband auch die Verlängerung des Energiekostenzuschuss 1 in der bestehenden Form bis 31.12.2022 bewertet. Mit dem EKZ 1 fördert die Bundesregierung energieintensive Unternehmen mit rund 30% ihrer Mehrkosten auf Energie – sofern ihre jährlichen Energiekosten 3% des Umsatzes betragen. Aktuellen Erhebungen zufolge haben nur 6% aller Händler Anspruch auf den Energiekostenzuschuss 1. Genau jener Sektor, der 2022 die meisten Insolvenzen des Landes aufweist, wird einmal mehr strukturell benachteiligt.

Für den Zeitraum 1.1. bis 31.12.2023 wird der vom HV vehement geforderte neue Energiekostenzuschuss 2 gelten, der sich weitgehend am EU-Beihilferahmen orientiert und somit auch den heimischen Handel besser mitberücksichtigt. Im Gegensatz zum EKZ 1 wird die Förderintensität in Stufe 1 von 30 auf 60% verdoppelt und in Stufe 2 von 30 auf 50% erhöht sowie auf das Kriterium der Energieintensität verzichtet. In der neuen Stufe 5 werden 40% der Mehrkosten in einer Höhe bis zu 100 Millionen Euro gefördert. „Der Handel leidet massiv unter den gestiegenen Energiekosten, diese belasten die Ergebnisse deutlich. Es ist unerträglich, dass alle beschäftigungsintensiven Händler beim Energiekostenzuschuss 1 durch die Finger schauen und kaum etwas erhalten. Daher hoffen wir, dass zumindest der neue Energiekostenzuschuss 2 auch unserer Branche zugutekommt“, kommentiert Martin Wäg, Vorstandsvorsitzender von Kastner & Öhler. Heuer muss der Einzelhandel laut einer Studie von EcoAustria im Auftrag des Handelsverbandes Energie-Mehrkosten von 486 Millionen Euro (im Vergleich mit 2021) stemmen. Vor diesem Hintergrund ortet der HV weiterhin dringenden Nachbesserungsbedarf bei den Unterstützungen für Handelsunternehmen.

Forderung 5: Steuerliche Gleichstellung von Fremd- und Eigenkapital.
Die Eigenkapitalausstattung ist in Österreich mit 36% im internationalen Vergleich sehr gering. Die Pandemie hat die Kapitalstruktur weiter verschlechtert, viele Firmen leiden bis heute an Financial Long Covid. Zudem drücken hohe Fixkosten auf das Eigenkapital und die Liquidität. Die anhaltende steuerliche Benachteiligung von Eigenkapital gegenüber Fremdkapital könnte etwa durch die steuerliche Abzugsfähigkeit von Eigenkapitalzinsen reduziert werden. Die daraus resultierende solidere Eigenkapitalausstattung würde heimische Unternehmen bzw. die gesamte Wirtschaft resistenter gegen künftige Krisen machen.

Forderung 6: Mietvertragsgebühr abschaffen.
Ohne Eigenkapital keine Krisenfestigkeit. Daher ist eine steuerliche Reform für die Betriebe ein entscheidender Erfolgsfaktor, um am Handelsstandort Österreich wieder zu investieren. Bis dahin braucht es eine Handelsagenda der Bundesregierung, die eine strukturelle Entlastung zur Stärkung der Betriebe und damit zum Erhalt der Stadt- und Ortskerne umfasst. Beginnen wir mit der Abschaffung der Mietvertragsgebühr als kleinen ersten Schritt. Im Gleichschritt braucht es eine Arbeitsmarktreform und eine Strukturreform, die uns vom alten Kaiserreich und Bürokratiedschungel in einen modernen, prosperierenden Wirtschaftsstandort wandeln.

Die Bundesregierung ist für die Leitplanken der Rennstrecke verantwortlich, den marktwirtschaftlichen Wettbewerb bestreiten die Betriebe. Niemand versteht, warum stationäre Geschäftsmodelle weiterhin eine Mietvertragsgebühr bezahlen müssen und damit vom Staat quasi „bestraft“ werden, wenn ein Geschäftslokal angemietet oder gepachtet und Mitarbeiter:innen angestellt werden. „Die Mietvertragsgebühr ist eigentlich gar keine Gebühr, sondern eine versteckte Steuer, da der Staat keinerlei Gegenleistung für das Zustandekommen eines Vertrages zwischen Mieter und Vermieter erbringt.

Dieses Relikt aus Zeiten Maria Theresias belastet Firmen in Österreich unnötig, weil das Finanzministerium nicht auf 150 Millionen Euro Einnahmen pro Jahr verzichten will. Dabei sind sich alle Experten einig, die Abschaffung ist überfällig. Es handelt sich um ein Unikum, das in keinem anderen EU-Staat mehr besteht“, so Rainer Will.

Versorgungslage: Entspannung zeichnet sich ab.
Eine langfristige Entspannung zeichnet sich hingegen im Bereich der Versorgungslage ab. Zwar sehen sich 17% der Händler weiterhin mit breitflächigen Lieferverzögerungen konfrontiert, weitere 51% konstatieren diese jedoch nur noch in wenigen Sortimentsbereichen und knapp ein Drittel ist überhaupt nicht mehr davon betroffen.

Ausblick 2023: Handel bleibt zuversichtlich.
2022 wurden hierzulande Reallohnverluste verzeichnet, die nun durch die hohen Kollektivvertragsabschlüsse mehr als ausgeglichen werden (da die staatlichen Ausgleichsmaßnahmen bei den KV-Verhandlungen nicht einbezogen wurden). Der heimische Handel erwartet daher ein anspruchsvolles erstes Halbjahr 2023, weil neben den höheren Löhnen auch Mieten und Pacht deutlich ansteigen und die Energiepreise noch auf einem hohen Niveau bleiben werden. Bei diesem Punkt setzen die Händler auf Gespräche mit den Vermietern und Verpächtern, um bei den Indexanpassungen eine Lastenteilung zu vereinbaren. Auch 2023 wird für den Handel herausfordernd, aber die Branche bleibt zuversichtlich. Spätestens im zweiten Halbjahr hofft man auf eine Normalisierung des Preisniveaus, welche auf eine Aufschwungphase durch staatliche Kaufkraftmaßnahmen treffen könnte.

Für das Gesamtjahr erwarten 33% der österreichischen Händler eine Umsatzsteigerung gegenüber dem Vorjahr, ein weiteres Drittel geht zumindest davon aus, die Umsätze aus 2022 halten zu können. „Heuer sind wir auch auf die Banken als Finanzierungspartner besonders angewiesen, um gemeinsam den Aufschwung zu schaffen. Für das zweite Halbjahr 2023 hoffen wir darauf, dass die Bevölkerung wieder mehr Vertrauen in die Zukunft gewinnt, denn Konsum ist Psychologie. Die Bundesregierung ist dringend gefordert, die überfälligen Strukturreformen am Arbeitsmarkt und bei Gebühren, die den stationären Handel belasten, umzusetzen. Das ist unser größter Neujahrswunsch“, so das Fazit von Handelsverband-Präsident Stephan Mayer Heinisch. (RED)

Quelle: LOGISTIK express Journal 1/2023

Translate »