Winterreifen für Kfz über 3,5 t hzG brauchen doch M&S-Kennzeichnung!
Bezüglich in der anliegenden Auskunft des BMVIT, benötigen Kfz über 3,5 t höchstem zulässigen Gesamtgewicht ab 15. November nun doch an den Rädern einer Antriebsachse Reifen mit einer Kennzeichnung „M + S“ oder „M.S.“ oder „M & S“. Rückfragen bei Behörden und Exekutive haben bestätigt, dass das auch dort der Informationsstand ist – diese Information ist also nicht nur an die Wirtschaft ergangen, wie die anliegende Auskunft vermuten ließe.
Auch die Mindestprofiltiefe dieser Reifen wurde mittlerweile geändert – bei Radialreifen 5 mm, bei den weniger gebräuchlichen Diagonalreifen 6 mm. In der Anlage stellen wir ergänzend auch alle in dieser Sache wichtigen Vorschriftentexte zur Verfügung. Demnach sind also bisherige Informationen falsch, wonach Reifen ohne M & S-Kennzeichnung als Winterreifen gelten, wenn sie eine bestimmte Mindestprofiltiefe aufweisen.
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